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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
Savio Media GmbH.
Enzengarnstr. 2/1
4523 Neuzeug

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Provider. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Provider ausdrücklich schriftlich zugestimmt. AGB des Kunden widerspricht der Provider ausdrücklich. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

2. Gegenstand des Vertrages

2.1 Hosting
2.1.1 Der Provider überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium eines Servers zur Nutzung. Die Größe des Speicherplatzes wird im Angebot des Providers/Hauptvertrag näher definiert.
2.1.2 Nach freiem Ermessen des Providers handelt es sich um einen eigenen Server des Providers oder um einen Server eines Providers, zu dessen Nutzung der Provider berechtigt ist.
2.1.3 Der Provider sorgt dafür, dass die Web-Site und die Daten des Kunden über das vom Provider bereitgehaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit über das World Wide Web nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zugänglich sind.
2.1.4 Bei Beendigung des Vertrages ist der Provider verpflichtet, die Web-Site und die Daten an den Kunden auf dessen Kosten umgehend herauszugeben. Die Herausgabe erfolgt durch Vervielfältigung der Web-Site und der Daten auf CD-Rom oder einem anderen vom Kunden bekannt gegebenen Datenträger und Übergabe dieses Datenträgers an den Kunden. Die Kosten dafür sind vom Kunden zu tragen.
2.1.5. Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Web-Site und die Daten des Kunden zu treffen.

2.2 Content
Der Kunde stellt dem Provider alle in die Web-Sites einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Web-Site verfolgten Zwecke eignen, ist der Provider nicht verpflichtet. Zu den vom Provider bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, welche in digitaler Form dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

2.3 E-Mail
2.3.1 Der vertragsgegenständliche E-Mail-Account umfasst E-Mail-Adressen im Umfang des Angebotes/Hauptvertrages. Die E-Mail-Adressen sind vom Kunden frei wählbar.
2.3.2 Die E-Mails werden nach Eingang am Mail-Server des Providers jeweils für 30 Tage zum Abruf bereitgehalten und danach gelöscht. Im Falle der vollständigen Ausschöpfung des Speicherplatzes verrechnet der Provider die im Angebot/Hauptvertrag ausgewiesenen Kosten für den zusätzlichen Speicher.
2.3.3 Der Provider ist – außer im Falle gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen – nicht berechtigt, die E-Mail-Kommunikation des Kunden zu überwachen oder zu kontrollieren.
2.3.4 Der Provider wird während der Speicherung der E-Mails auf seinem Server für eine Sicherung des vertragsgegenständlichen E-Mail-Accounts gegen den Zugriff unbefugter Dritter sorgen. Eine Gewähr dafür, dass die E-Mail-Kommunikation unbefugten Dritten während der Übermittlung über Computernetze nicht zur Kenntnis gelangt, kann der Provider indes nach dem derzeitigen Stand der Datensicherheit im Internet nicht übernehmen.
2.3.5 Der Kunde verpflichtet sich, lediglich solche Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail-Account zu speichern und per E-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.
2.3.6 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Provider berechtigt, innerhalb einer Frist von 7 Werktagen den E-Mail-Account zu löschen. Eine allfällige Umleitung der E-Mails erfolgt maximal für die Dauer von 2 Monaten ab Beendigung des Vertragsverhältnisses.
2.4 Domainbeschaffung/Domainhosting
2.4.1 Der Provider verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden dieses Vertrages gewünschte Domain bereits an Dritte vergeben ist. Im Fall der Vergabe der gewünschten Domain an einen Dritten wird der Provider den Kunden davon verständigen. Eine weitergehende Verpflichtung trifft den Provider nicht.
2.4.2 Der Provider vermittelt die vom Kunden gewünschte Domain – sofern diese verfügbar ist – im Namen und auf Rechnung des Kunden. Eine Prüfung, ob die gewünschte Domain in fremde Rechte eingreift, wird durch den Provider nicht vorgenommen.
2.4.3 Die Domain wird von der Domainvergabestelle eingerichtet. Der Provider erwirbt oder vergibt daher selbst keinerlei Rechte an der Domain, sondern fungiert auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle. Für die Dauer des Vertrages hat der Provider jedoch für eine aufrechte Registrierung der Domain zu sorgen.
2.4.4 Das Vertragsverhältnis über die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen dem Kunden und der Domainvergabestelle zu den von der Domainvergabestelle genannten Bedingungen direkt, welche unter der Website der Domainvergabestelle abgerufen werden können und vom Provider dem Kunden nach schriftlicher Aufforderung übermittelt werden.
2.4.5 Der Kunde erklärt, dass die Domain nicht Kennzeichenrechte (Namensrechte, Markenrechte etc) oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt. Der Provider empfiehlt dem Kunden, eine Kennzeichenrecherche durchzuführen.
2.4.6 Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Domainvergabestelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem Provider aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen selbst und unabhängig vom Vertragsverhältnis mit dem Provider bei der jeweils zuständigen Domainvergabestelle kündigen muss.
2.4.7 Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung der vertragsgegenständlichen Domain – gleich aus welchem Rechtsgrund – geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, den Provider hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren.

2.5 Updates und Support
Der Leistungsumfang des Providers ist im Angebot/Hauptvertrag definiert.

2.6 Weiterentwicklung
Der Kunde erhält an (Weiter-)Entwicklungen des Providers ein einfaches Nutzungsrecht, das erst mit der vollständigen Zahlung des Entgeltes für die Entwicklung an den Kunden übergeht. Eine allenfalls bereits vor der vollständigen Zahlung mögliche Nutzung kann im Falle des Zahlungsverzuges jederzeit widerrufen werden.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist für den Up-Load (Speichern) der eigenen Daten auf dem Server selbst verantwortlich. Der Provider stellt dem Kunden die dafür notwendigen Teilnehmerdaten zur Verfügung.
3.2 Sollte es zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Provider von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.3 Zur Vermeidung der missbräuchlichen Verwendung seiner Teilnehmerdaten ist der Kunde insbesondere verpflichtet, seine Teilnehmerdaten geheim zu halten und sie in keiner Weise Unbefugten zukommen zu lassen.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegen keine Rechte zu verstoßen, insbesondere Verletzungen von Strafrecht, Urheberrechten, Marken- und sonstigen Kennzeichenrechten, Persönlichkeitsrechten und gewerblichen Schutzrechten zu unterlassen. Er hält den Provider diesbezüglich schad- und klaglos.
3.5 Der Kunde wird für die Daten, die auf dem Server abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten, die nicht nur auf dem Server des Providers gespeichert sind.
3.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
3.7 Bei Inhalten, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist vom Kunden durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder die Kenntnisnahme durch den Schutzwürdigen ausgeschlossen ist.

4. Unterbrechung/Verfügbarkeit

4.1 Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
4.2 Die Verfügbarkeit der Web-Site und der Daten des Kunden beträgt 98,5% im Jahresdurchschnitt.

5. Entgelt/Zahlungsmodalitäten

5.1 Der Provider wird dem Kunden das vertraglich geschuldete Entgelt in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
5.2 Sämtliche Entgelte sind Nettopreise in Euro, soweit die USt nicht ausdrücklich angeführt. Nebenkosten für Neben- und Zusatzleistungen werden nach dem tatsächlichen Anfall abgerechnet. Für Reisen außerhalb Wiens verrechnet der Provider wahlweise eine auf dem amtlichen Kilometergeld basierende Kilometerpauschale (zzgl 20% USt) oder die anfallenden Kosten öffentlicher Verkehrsmittel bzw. der Fluglinie sowie die Kosten der Übernachtung (inkl. Frühstück, Einzelzimmer, maximal € 100,00 netto). Die Kosten der bei der Entwicklung benötigten Produkte wie z.B. Schriften, Bilder oder zusätzliche Software werden nach Rücksprache und unter Vorlage der Belege in Kopie weiter verrechnet.
5.3 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Provider berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz anzusprechen.
5.4 Weiters ist der Provider berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen. Die notwendigen und zweckmäßigen Kosten des Einschreitens des Rechtsanwaltes hat der Kunde zu bezahlen. Wahlweise kann der Provider auch selbst die Forderung einmahnen und hierfür € 10,00 je Mahnung verrechnen.
5.5 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Provider anerkannt wurden; er ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
5.6 Der Provider ist im Verzugsfall des Kunden und nach Nachfristsetzung berechtigt, die weitere Leistungserbringung von der Leistung des noch offenen Rechnungsbetrages oder von Vorauszahlungen abhängig zu machen.
5.7 Sind Teilzahlungen vereinbart, so tritt bei – trotz Nachfristsetzung weiterhin bestehendem – Verzug mit nur einer Rate Terminverlust ein und wird die gesamte Forderung sofort fällig.
5.8 Sämtliche im Angebot/Hauptvertrag genannten Preise sind wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für das Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Das Entgelt verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Eine Veränderung der Indexzahl bis 5% bleibt unberücksichtigt. Wird diese Grenze jedoch überschritten, so wird die gesamte Änderung voll wirksam. Die Indexanhebung wird vom Provider im Rahmen der normalen Rechnungslegung berücksichtigt.

6. Gewährleistung/Haftung

6.1 Für Mängel seiner Leistungen leistet der Provider nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
6.2 Eine Entgeltminderung bzw die Rückvergütung von Entgelten ist jedoch ausgeschlossen, wenn durch den Ausfall die Verfügbarkeit der Leistung nicht unter das zugesagte Ausmaß verringert wird.
6.3 Die Vertragsparteien haften einander für verursachte Schäden (mit Ausnahme von Personenschäden) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten beruhen, freizustellen und dem Provider die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen behaupteter Rechtsverletzungen entstehen.

7. Nutzungsrechte

7.1 Der Kunde räumt dem Provider das zeitlich für die Dauer dieses Vertrages beschränkte, unentgeltliche und nicht ausschließliche Recht ein, die Inhalte der Web-Site zu Zwecken dieses Vertrages auf Server zu vervielfältigen und über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
7.2 Der Provider ist berechtigt, die gespeicherten Dateien zu Zwecken der Beweissicherung, über die Vertragsdauer hinaus zu vervielfältigen.

8. Laufzeit/Kündigung/Auflösung

8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung zum Ende eines Quartals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden.
8.2 Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
8.3 Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Kunde
8.3.1 in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
8.3.2 mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens 2 Monatsentgelten im Verzug ist, und er unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
8.3.3 fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetz eine gerichtlich strafbare Tat oder eine Verwaltungsübertretung darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen,
8.3.4 bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift und trotz Aufforderung darin verharrt oder
8.3.5 bei sonstigen Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen, die dem Provider die Fortführung des Vertrages unmöglich machen und nach geltendem Zivilrecht zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigen.

9. Sperre der Dienste

9.1 Der Provider ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend zu verweigern (Sperre), wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass der Kunde bei der Inanspruchnahme der Leistung Gesetze oder wesentliche vertragliche Pflichten, nämlich solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes oder dem Schutz Dritter dienen, verletzt oder Handlungen setzt, die den Provider nach Punkt 8. dieses Vertrages zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen.
9.2 Der Provider wird bei neunmaliger wiederholter unrichtiger Eingabe des Kennwortes innerhalb von 24 Stunden gerechnet ab der ersten unrichtigen Eingabe den Zugang sperren.
9.3 Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden oder sonstige Dritte, letztere unter nachvollziehbarer Darlegung der Verletzungshandlung, den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet und die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind.
9.4 Die mit der Sperre verbundenen Kosten, einschließlich jene der Wiedereinschaltung, sind vom Kunden, sofern die Sperre von ihm zu vertreten ist, zu ersetzen. Eine vom Kunden zu vertretende Sperre entbindet diesen nicht von der Pflicht zur Zahlung der Entgelte.

10. Datenschutz

10.1 Der Provider ermittelt und verarbeitet als
10.1.1 Stammdaten: Vorname, Nachname, akademischen Grad, Geburtsdatum, Firma, Branche, Berufsbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, Faxnummer, Zahlungsmodalitäten, Bestelldaten;
10.1.2 Verkehrsdaten: aktive und passive Teilnehmernummern, Source- und Destination-IP, sämtliche andere Log-Files.
10.2 Diese Daten werden für Zwecke der Besorgung des vertragsgegenständlichen Dienstes und der damit in Zusammenhang stehenden Leistungen verarbeitet. In dem für Verrechnungszwecke notwendigen Ausmaß können Verkehrsdaten gespeichert und übermittelt werden. Die Daten werden spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, sofern sie nicht noch für Verrechnungszwecke benötigt werden.
10.3 Soweit technisch erforderlich, werden Inhaltsdaten zum Zwecke der Erbringung des Dienstes im erforderlichen Mindestausmaß gespeichert.
10.4 Sofern erforderlich, sorgt der Kunde eigenverantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzgesetzes bei der Inanspruchnahme des Dienstes.
10.5 Übermittelt der Kunde über den Zugang des Providers personenbezogene Daten, trägt er hiefür die Verantwortung nach dem Datenschutzgesetz.

11. Sonstiges

11.1 Neben diesem Vertrag bestehen keinerlei mündliche oder schriftliche Abreden. Allfällige vor Abschluss dieses Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; die Übersendung via Fax oder E-Mail genügt der Schriftform. All dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
11.3 Sämtliche Mitteilungen sind, sofern gesetzlich nicht zwingend eine andere Form vorgesehen ist, schriftlich an die jeweils zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse zu richten.
11.4 Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
11.5 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen; in diesem Fall gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen, sofern sie der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien dennoch entsprechen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
11.6 Der Provider ist berechtigt, das gegenständliche Vertragsverhältnis in eine OG bzw. KG oder eine juristische Person, an der er persönlich beteiligt ist, zu übertragen. Dem stimmt der Kunde bereits jetzt zu.
11.7 Eine allfällige Rechtsgeschäftsgebühr ist vom Kunden zu tragen.

12. Erfüllungsort/Anwendbares Recht/Gerichtsstand

12.1 Als Erfüllungsort für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen wird der Sitz des Providers in 1020 Wien vereinbart.
12.2 Für diesen Vertrag wird die Anwendung des materiellen Rechtes der Republik Österreich vereinbart.
12.3 Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den zweiten Wiener Bezirk sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.